Bild: © Praesens-Film, Alive Vertrieb und Marketing
Am 12. November 1918, drei Tage nach der Ausrufung der Weimarer Republik, wurde die Aufhebung jeder Zensur verkündet. 1920, nur anderthalb Jahre später, wurden Filme mit dem Reichslichtspielgesetz erneut zensiert und erhielten eine Sonderstellung. Zu groß war die Angst konservativer bis rechter Parteien vor möglicher Beeinflussung der Bevölkerung durch revolutionäre Filme. Sollte ein Film im Kino aufgeführt werden, musste er erst von einer Filmprüfungsstelle oder der als höchster Instanz fungierenden Film-Oberprüfungsstelle in Berlin zugelassen werden. Einer solchen Prüfung unterzog sich auch „Kuhle Wampe: oder Wem gehört die Welt?“.
Kuhle Wampe oder: Wem gehört die Welt?
Der proletarische Film ist in drei Akte aufgeteilt und handelt von den Folgen der Weltwirtschaftskrise, dargestellt anhand der Familie Bönike. Die ersten beiden Akte drehen sich um diese Familie und zeigen ihre prekäre Wohnsituation nach ihrem erzwungenen Umzug auf den titelgebenden Arbeiterzeltplatz Kuhle Wampe. Der letzte Akt zeigt ein Arbeiter*innensportfest und steht im Zeichen der Solidarität von Arbeiter*innen.
Verwirklicht wurde der Film von einer Gruppe, bestehend aus dem Regisseur Slatan Dudow, den Schriftstellern Bertolt Brecht und Ernst Ottwalt und dem Komponisten Hanns Eisler. Die Dreharbeiten verliefen chaotisch, was vor allem mit dem geringen Budget zu tun hatte.

Bild: © Praesens-Film, Alive Vertrieb und Marketing
Die geldgebende Produktionsfirma Prometheus-Film GmbH ging während der Dreharbeiten bankrott, die Produktionsfirma Praesens-Film übernahm. Doch das Unternehmen konnte nur einen Teil der Kosten decken. Über die Dreharbeiten schrieben Wolfgang Gersch und Werner Hecht:
„So entstand ein Film, mit mehrfachen Unterbrechungen während der Arbeit, indem die Schauspieler und Mitarbeiter auf Honorare verzichteten und Tausende Arbeitersportler für eine S-Bahn-Fahrkarte und eine Bockwurst mitmachte. Der Film kam also unter in jeder Beziehung ungewöhnlichen Umständen zustande.“
Der Fall ›Kuhle Wampe‹, 1969, S. 172.
Dieser progressive und in vielerlei Hinsicht ungewöhnliche Film traf auf eine präfaschistische Filmzensur.
Zensur und ein letztes Halleluja der freien Meinungsäußerung
Die Filmprüfstelle in Berlin kam am 31. März 1932 zum Entschluss, dass der Film in der Lage sei, die „öffentliche Sicherheit und Ordnung und lebenswichtige Interessen des Staates zu gefährden“.[1] Die Aufführung des Filmes wurde untersagt.
Eine Reaktion folgte prompt. Noch am selben Tag reichte die Gegenseite eine Beschwerde gegen das Verbot ein. Es kam zu Demonstrationen und medial empörten sich vor allem linke bis linksbürgerliche Zeitungen. Das kommunistische Blatt Welt am Abend schrieb:
„Ein guter Anschauungsunterricht für alle, die etwa immer noch glauben, dass der Unterschied zwischen dem schleichenden und offenen Faschismus sei so besonders groß“
Welt am Abend, 1. April 1932[2]
Am 9. April 1932 erhielt „Kuhle Wampe“ von der Film-Oberprüfstelle zunächst ein erneutes Verbot und wurde schließlich am 25. April stark zensiert und ohne Jugendfreigabe zur Vorführung freigegeben. Gersch und Hecht werten die Situation wie folgt:
„Einmal noch konnte sich in letzter Stunde der Druck der Öffentlichkeit, insbesondere der proletarischen Organisation, gegen die Kulturdiktatur des Staates durchsetzen – ein gewiß alarmierendes Ereignis für die im Hinterhalt lauernden Faschisten.“
Der Fall ›Kuhle Wampe‹, 1969, S. 174.
Eine wenig beachtete Uraufführung erlebte der Film in Moskau am 14. Mai 1932. Knapp zwei Wochen später, am 30. Mai, feierte der Film schließlich seine Deutschlandpremiere, in Berlin. Presseberichten zufolge, sollen rund 14.000 Menschen den Film in der ersten Woche gesehen haben.
Verbotene Stellen
Das verschollene Drehbuch von „Kuhle Wampe“, macht es schwer nachzuvollziehen, welche Szenen zensiert wurden. Glücklicherweise haben Wolfgang Gersch und Werner Hecht in Kuhle Wampe. Protokoll des Films und Materialien nicht nur die veröffentlichte Version des Films protokolliert, sondern auch die Protokolle der Zensurprüfungen, sowie Presseberichte und Beiträge von Mitgliedern der Filmgruppe festgehalten.
Aus den Zensurprotokollen lassen sich Änderungen an der Originalversion des Films nachvollziehen. Um einen Eindruck zu vermitteln, welche Themen den Zensor*innen Dornen im Auge waren, möchte ich vier Stellen vorstellen:
1. „Halt ihm aber nicht gleich wieder die Notverordnung unter die Nase.“
Diesen Satz sagt Mutter Bönike (Lilli Schoenborn) zu ihrem Ehemann (Max Sablotzki). Sie nimmt damit ihren arbeitslosen Sohn (Alfred Schäfer) in Schutz, der von Vater Bönike für das fehlende Geld verantwortlich gemacht wird. Im Film begeht der Sohn kurz nach dem Gespräch Suizid.
Die Filmprüfstelle untersagte mit dieser Streichung, Kritik am Staat. Die gemeinte Notverordnung stammt von Reichspräsident Paul von Hindenburg und sah eine Kürzung der Arbeitslosenunterstützung um zehn Prozent vor.
Thematisch passend gibt es noch eine weitere zensierte Stelle, deren Kontext sich leider nicht rekonstruieren lässt: „Vielleicht siehst du dir auch mal die neue Verordnung über den Abbau der Arbeitslosenunterstützung an. Dreißig Mark weniger im Monat.“
2. „§ 218 Abs. 1: Eine Frau, die ihre Frucht im Mutterleib tötet oder die Tötung durch andere zuläßt, wird mit Gefängnis bestraft.“
Ein Handlungsstrang dreht sich um Anni Bönikes (Hertha Thiele) Schwangerschaft und ihre Entscheidung, das Kind abzutreiben. Die Zensor*innen wollten offenbar Annis Überlegungen unsichtbar machen und verbaten die Einblendung des Paragrafen. In dieser und einer anderen Szene, in der Mitglieder des kommunistischen Arbeiter*innensportverbandes Geld für die Abtreibung aufbringen, sahen sie den Aufruf, sich dem Paragrafen zu widersetzen.
In der veröffentlichten Version ist die Schwangerschaft weiterhin Thema. Auf einem Spaziergang setzt eine Montage ein, als ihr eine Gruppe Kinder entgegenkommt. Diese beinhaltet assoziative Bilder, welche Anschaffungen sie nach der Geburt erwarten würden (Spielzeug, Kleidung, Lebensmittel) und assoziative Bilder zu den kostspieligen Vorbereitungen auf die Beerdigung ihres Bruders – eine Auseinandersetzung mit der kapitalistischen Realität, wenn es um Leben und Tod geht. Es ist wahrscheinlich, dass die Einblendung des Paragrafen Teil dieser Montage war.
3. Eine Bildfolge, in der ein Auto mit der Aufschrift „Fromm’s Act“ erscheint
Bei „Fromm’s Act“ handelt es sich um das erste Markenkondom der Welt, erfunden von Julius Fromm und seit 1916 auf dem Markt. Die Filmprüfstelle hielt die Einblendung „für einen allzu billigen Hinweis darauf, wie die jungen Leute die aus ihrem Verhältnis erwachsenen Schwierigkeiten hätten vermeiden können“[3]
Daraus lässt sich schließen, dass auch das Thema Verhütung ein Tabuthema für die Leinwände war, sei es auch nur für wenige Sekunden.
4. Eine Nacktbadeszene
Im Film gibt es eine Nacktbadeszene, in der eine Kirche an der anderen Seite des Ufers zu erkennen ist. Die Filmprüfstelle empört sich:
„Bei der Szene, in der die jungen Mädchen und Männer nackt baden, hört man im Hintergrund Kirchenglocken läuten und sieht den Kirchturm. Das ist doch absichtlich. Damit soll offenbar die kommunistische Nacktkultur in scharfen Gegensatz gestellt werden zur christlichen Kultur, auf der das deutsche Staatswesen beruht.“
Filmprüfstelle Berlin, 31. März 1932[4]
Die abwertenden Worte gegenüber dem Kommunismus sprechen Bände, über das Maß, bei dem in der Filmzensur bereits vor 1933 gemessen wurde. Denn die Zensur betraf vor allem progressive und kaum nationalistische Filme.

Bild: Ein Schild erinnert heute, wo der Arbeiter*innenzeltplatz „Kuhle Wampe“ stand. © Leon Frank
Die Freude über die gewonnenen Proteste währte nicht lange. Am 26. März 1933 wurde der Film von der inzwischen faschistischen Filmprüfstelle verboten. Es war der letzte politisch linksgerichtete Film der Weimarer Republik.
Ein kleiner Filmtipp zum Abschluss: Im DEFA-Dokudrama „Ein Feigenblatt für Kuhle Wampe“ aus 1975 wurden die Sitzungen der Filmprüfstellen, wie auch verbotene Szenen nachgestellt – unter anderem die Nacktbadeszene.
[1] Gersch/Hecht 1969, S. 110.
[2] Zit. nach Gersch/Hecht 1969, S. 145.
[3] Gersch/Hecht 1969, S. 139.
[4] Gersch/Hecht 1969, S. 116.
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